Sichern Sie sich Ihren Gründungsergfolg mit dem 4 Stufen Beratungskonzept von Existenzgründung-NRW24. |
Auf der Basis öffentlicher Fördermittel der KfW-Mittelstandsbank und des Landes NRW begleitet Sie das Team der Existenzgründung-NRW24 auf Ihrem Weg zu einem langfristigen Geschäftserfolg. | Rufen Sie uns unverbindlich an: Tel.: 02151- 325 715 - 8 |
Als bei der IHK Niederrhein, der LGH in Düsseldorf sowie bei der KfW gelistete Berater unterstützen wir Sie, damit Ihre Existenzgründung oder Ihre bestehende Selbständigkeit nicht in eine kritische Phase gerät.
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| Das 4 Stufen Beratungskonzept von Existenzgründung-NRW24 | |||||
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Stufe 1 | Stufe 2 Beantragung der Fördermittel |
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| Bevor wir mit dem professionellen Gründungscoaching beginnen, führen wir mit Ihnen vorab ein kostenloses Erstgespräch. Sie schildern uns Ihre Pläne und Vorhaben. Wir erläutern Ihnen, welchen Beratungsumfang und welche Inhalte wir Ihnen empfehlen und wie wir Sie unterstützen können. Erst im Anschluß an dieses kostenlose Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie Ihre Ziele mit uns gemeinsam verfolgen möchten. Wenn ja, so vereinbaren Sie mit uns einen verbindlichen Folgetermin. | In Ihrem Folgetermin erarbeiten wir, welche Fördermittel für Sie zielführend sind, welche Ihnen zustehen und erstellen mit Ihnen die Anträge. Nach der Antragstellung vereinbaren wir gemeinsam mit Ihnen einen Termin bei einem regionalen Ansprechpartner (z.B. IHK, WFG), der von Ihnen die Anträge und Nachweise erhält und sie an die KfW- Mittelstandsbank zwecks Prüfung weiterleitet. | ||||
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| Stufe 3 Zusage der KfW | Stufe 4 | ||||
| In der Regel erhalten Sie innerhalb einer Woche eine schriftliche Zusage von der KfW über den Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie über den Zeitraum von einem Jahr die Möglichkeit, die Beratungsleistungen von uns in Anspruch zu nehmen. | Im Rahmen eines Coachingvertrages (Mustervertrag der KfW) definieren wir den Beratungsumfang. Gleichzeitig treten Sie Ihren Förderanspruch gegenüber der KfW an uns ab. Die Vorfinanzierung unserer Leistungen durch Sie entfällt somit. Diese rechnen wir mit der KfW direkt ab. Der Coachingvertrag wird an Ihren regionalen Ansprechpartner (z.B. IHK, WFG) gesendet, welcher ihn prüft und zwecks Bewilligung an die KfW weiterleitet. Nach ca. 4 Wochen gibt die KfW die Fördermittel frei und Sie können mit uns den Beratungsprozeß starten. |





