Sichern Sie sich öffentliche Fördermittel der KfW-Mittelstandsbank und des Landes NRW. |
Die Bereitstellung von öffentlichen Fördermitteln ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Rahmen eines Gründungsvorhabens und garantiert Ihnen den gesicherten Einstieg in die Selbständigkeit. | Rufen Sie uns unverbindlich an: Tel.: 02151- 325 715 - 8 |
Damit Sie die geeigneten Mittel erhalten, erarbeitet Existenzgründung-NRW24 mit Ihnen gemeinsam,
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![]() | 1. FÖRDERMITTEL Die KfW gewährt Ihnen innerhalb des 1. Jahres nach der Gründung einen Zuschuss von 90% (max. 5 Beratungstage) im Rahmen der Initiative "Gründercoaching Deutschland". Je nach Umfang der Beratung können dies bis zu € 3.600,-- sein, die Sie für die Unterstützung durch Berater verwenden können und nicht zurückzahlen müssen. | |||
![]() | 2. FÖRDERMITTEL | |||
![]() | 3. FÖRDERMITTEL |
Zusätzliche Förderung durch das Land NRW |
| 1. Firmen, die seit mehr als 5 Jahren in NRW bestehen Das Land NRW stellt im Rahmen des " Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (RWP) " zusätzliche Mittel von bis zu 50% der Beratungskosten für Umstrukturierungsmaßnahmen bereit. Dies können Mittel z.B. für eine Markt- und Absatzstudie der Phase I in Höhe von bis zu € 3.125,-- und für eine sich anschließende Realisierungsberatung in Phase II weitere € 6.250,-- Förderung sein. |
| 2. Die Gründung Ihrer Firma in NRW steht noch aus ZITAT: "Gefördert werden natürliche Personen, die beabsichtigen, ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen oder zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen als tätiger Gesellschafter in der Regel mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals zu beteiligen." Die Förderung im Rahmen des "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) " kann bis 50 % erreichen. Bei 6 Beratungstagen sind dies bis zu € 2.400,--. |



