Sichern Sie sich öffentliche Fördermittel der KfW-Mittelstandsbank und des Landes NRW.

Die Bereitstellung von öffentlichen Fördermitteln ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Rahmen eines Gründungsvorhabens und garantiert Ihnen den gesicherten Einstieg in die Selbständigkeit.                                

 
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Tel.: 02151- 325 715 - 8

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Damit Sie die geeigneten Mittel erhalten, erarbeitet Existenzgründung-NRW24 mit Ihnen gemeinsam,

  • welche Art der Förderung Sie benötigen
  • und wie Sie diese im Antragsverfahren erhalten. 
 
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  Checkliste Gründung    

 

1. FÖRDERMITTEL
BEI ARBEITSLOSIGKEIT


Sie haben bis zur Eintragung Ihrer Firma Arbeitslosengeld I / II bezogen?

Die KfW gewährt Ihnen innerhalb des 1. Jahres nach der Gründung einen Zuschuss von 90% (max. 5 Beratungstage) im Rahmen der Initiative "Gründercoaching Deutschland". Je nach Umfang der Beratung können dies bis zu € 3.600,-- sein, die Sie für die Unterstützung durch Berater verwenden können und nicht zurückzahlen müssen.

 




   


 


 

2. FÖRDERMITTEL
BEI VORHANDENER SELBSTÄNDIGKEIT


Haben Sie Ihr Unternehmen innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet?

Unabhängig von der Rechtsform erhalten Sie eine Bezuschussung von 50 % (max. 7,5 Beratungstage). Auch wenn die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgte, ergibt sich ein Zuschuss von bis zu € 3.000,--.

 


  
  
 

3. FÖRDERMITTEL
BEI VORHANDENER SELBSTÄNDIGKEIT


Haben Sie Ihr Unternehmen vor mindestens 1 Jahr gegründet?

Gewerbliche Firmen oder Freiberufler, die seit mindestens einem Jahr existieren, können einen Zuschuss von bis zu 50%, höchstens € 1.500,-- beantragen.

  

Zusätzliche Förderung durch das Land NRW

1. Firmen, die seit mehr als 5 Jahren in NRW bestehen

Das Land NRW stellt im Rahmen des " Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (RWP) " zusätzliche Mittel von bis zu 50% der Beratungskosten für Umstrukturierungsmaßnahmen bereit.
Dies können Mittel z.B. für eine Markt- und Absatzstudie der Phase I in Höhe von bis zu € 3.125,-- und für eine sich anschließende Realisierungsberatung in Phase II weitere € 6.250,-- Förderung sein.

2. Die Gründung Ihrer Firma in NRW steht noch aus

ZITAT:
"Gefördert werden natürliche Personen, die beabsichtigen, ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen oder zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen als tätiger Gesellschafter in der Regel mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals zu beteiligen."


Die Förderung im Rahmen des "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) " kann bis 50 % erreichen.
Bei 6 Beratungstagen sind dies bis zu € 2.400,--.