| Warum Hartz IV Empfänger werden? Machen Sie sich selbständig. |
![]() |
|
Beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit den "Gründungszuschuss". Vor Ablauf Ihrer ALG Leistungen erhalten Sie für weitere 9 Monate Unterstützung, die Sie davor schützt, Hartz IV Empfänger zu werden. |
Der | ||||
![]() | | |||
Phase 1 | Phase 2 | |||
| Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich € 300,-- für Sozialabgaben (z.B. Krankenkassenbeitrag) gewährt. | Danach können für weitere sechs Monate auf Antrag € 300,-- pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden. | |||
![]() | ![]() | |||
Existenzgründung-NRW24 | Voraussetzungen | |||
| Als fachkundige Stelle beraten wir Sie und erstellen mit Ihnen alle Unterlagen, damit Ihr Zuschuss bewilligt wird. Sie benötigen:
Sprechen Sie uns an! | Folgende Voraussetzungen müssen für den Unternehmer bei Aufnahme der Selbständigkeit erfüllt sein:
|




