Warum Hartz IV Empfänger werden? Machen Sie sich selbständig.

   


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Beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit den "Gründungszuschuss". Vor Ablauf Ihrer ALG Leistungen erhalten Sie für weitere 9 Monate Unterstützung, die Sie davor schützt, Hartz IV Empfänger zu werden.                    

 
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Der 
"Gründungszuschuss"
wird in

2 Phasen
eingeteilt:

 
 




         


Phase 1

 Phase 2 


Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich € 300,-- für Sozialabgaben (z.B. Krankenkassenbeitrag) gewährt. Danach können für weitere sechs Monate auf Antrag € 300,-- pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden.  

   


   

Existenzgründung-NRW24

 

Voraussetzungen

  
Als fachkundige Stelle beraten wir Sie und erstellen mit Ihnen alle Unterlagen, damit Ihr Zuschuss bewilligt wird.

Sie benötigen:
  • ein schlüssiges Konzept
  • einen "business plan"
  • Antragsunterlagen
  • einen Berater der Existenzgründung-NRW24

Sprechen Sie uns an!

 Folgende Voraussetzungen müssen für den Unternehmer bei Aufnahme der Selbständigkeit erfüllt sein:
  • Der Antragsteller hat einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen.
  • Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit müssen vorhanden sein.